ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Laufzeit bis 26. August 2024

1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB)

  • 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden "AGB" oder der "Vertrag") werden zwischen MYFOOD, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 35.026 Euro, eingetragen im RCS unter der Nummer 815 248 786, mit Sitz in 43, route Ecospace 67120 Molsheim (im Folgenden das "Unternehmen") und dem Kunden (im Folgenden der "Kunde") geschlossen. Der Kunde und das Unternehmen werden einzeln als "Partei" und gemeinsam als die "Parteien" bezeichnet.
  • 1.2. Das Unternehmen betreibt eine unter der Adresse myfood.eu zugängliche Internetseite, auf der seine Produkte und Dienstleistungen sowie der Online-Verkauf und/oder die Online-Reservierung von Produkten angeboten werden (nachstehend die "Seite").
  • 1.3. Die AGB gelten von Rechts wegen für die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem/den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf der folgenden Produkte und Dienstleistungen (die "Produkte") sowie für jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung, die das Unternehmen an jedem Ort und zu jeder Zeit anbietet:
    - Verkauf und Installation von intelligenten Gewächshäusern, wie sie vom Unternehmen zum Verkauf angeboten werden;
    - Erbringung von Wartungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den intelligenten Gewächshäusern;
    - Erbringung von Beratung und Unterstützung für Kunden

2. Anwendung und Durchsetzbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 2.1. Der Zweck der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen das Unternehmen die Produkte verkauft, die dem Kunden angeboten werden. Sie gelten daher für jede Bestellung ("Bestellung") von Produkten durch den Kunden.
  • 2.2. Der Kunde erklärt, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat, bevor er die Bestellung aufgibt.
  • 2.3. Die Bestätigung der Bestellung gilt daher als Annahme der vorliegenden Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden regelmäßig aktualisiert. Es gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft sind.
  • 2.4. In Ermangelung einer ausdrücklichen Annahme durch den Kunden ist jede gegenteilige Bedingung gegenüber dem Unternehmen nicht durchsetzbar, unabhängig von dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen davon Kenntnis erlangt hat.
  • 2.5. Die Tatsache, dass das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer Bestimmung dieser AGB keinen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme einer Bestimmung dieser AGB ausgelegt werden.

3. Anordnung und Durchführung des Verkaufs

  • 3.1. Das Unternehmen bietet dem Kunden drei Arten von Aufträgen an, nämlich :
    • - 3.1.1. Eine Bestellung, die Gegenstand eines detaillierten Angebots des Unternehmens ist und dem Kunden zugesandt wird (im Folgenden das "Angebot");
    • - 3.1.2. Eine Bestellung in Form einer Online-Reservierung von Produkten über die Website zu dem auf der Website angegebenen Preis;
    • - 3.1.3. Ein Angebot zur Miete der Produkte.
  • 3.2. Im Falle eines Angebots oder einer Reservierung werden dem Kunden alle Informationen über die bestellten Produkte sowie deren Preis und gegebenenfalls die Lieferfristen und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen mitgeteilt.
  • 3.3. Jeder vom Kunden erteilte und unterzeichnete Auftrag ist eine feste und endgültige Verpflichtung, die nicht angefochten werden kann. Nur die von der Gesellschaft validierten Elemente sind für sie verbindlich.
  • 3.4. Änderung der Bestellung durch den Käufer: Da Bestellungen endgültig und unwiderruflich sind, unterliegt jeder Änderungswunsch des Kunden der Annahme durch das Unternehmen. Änderung der Bestellung durch das Unternehmen: Das Unternehmen verpflichtet sich, ein Produkt zu liefern, das mit dem vom Kunden bestellten übereinstimmt. Das Unternehmen kann jedoch Änderungen an dem bestellten Produkt oder der bestellten Dienstleistung vornehmen, die sich aus der technischen Entwicklung in dem betreffenden Bereich ergeben, ohne dass der Kunde dafür eine Entschädigung erhält.

4. Zusammenarbeit zwischen den Parteien

  • 4.1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Gespräch mit dem Unternehmen zu akzeptieren, wenn dieses der Ansicht ist, dass ein Austausch für die ordnungsgemäße Ausführung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlich ist. Im Allgemeinen verpflichtet sich der Kunde, umfassend mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um es in die Lage zu versetzen, die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen und das/die Produkt(e) zu liefern. In dieser Hinsicht erkennt der Kunde an, dass seine Mitwirkung und Kooperation erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags durch das Unternehmen zu gewährleisten.
  • 4.2. Die Parteien verpflichten sich, zusammenzuarbeiten, um die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages zu gewährleisten und insbesondere alle Informationen, Login und Passwort sowie alle anderen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch das Unternehmen nützlich sind. Die Bereitstellung der vorgenannten Gegenstände muss so schnell wie möglich nach Anfrage erfolgen, um die Lieferung und Installation der Produkte nicht zu verzögern.
  • 4.3. Bei Eintritt eines Ereignisses, das die Erbringung der Dienstleistung verzögern könnte, benachrichtigt die von dem Ereignis betroffene Partei die andere Partei unverzüglich mit einem der Dringlichkeit der Situation angemessenen Kommunikationsmittel. Der Kunde kann die Gesellschaft nicht für eine Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistung verantwortlich machen, wenn sie die Übermittlung von Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistung wesentlich sind, verzögert oder verweigert. Darüber hinaus wird der Kunde darüber informiert, dass dies zu zusätzlichen Kosten führen kann, die er wie hier angegeben zu tragen hat.
  • 4.4. In Ermangelung einer Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kann der Kunde das Unternehmen nicht für die Nichterfüllung der hierin vorgesehenen Dienstleistungen verantwortlich machen.

5. Verpflichtungen des Kunden

  • 5.1. In Anbetracht der Art der von der Gesellschaft verkauften und angebotenen Produkte erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass er einer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Gesellschaft unterliegt. In dieser Hinsicht erkennt der Kunde an, dass er einer Ergebnisverpflichtung in Bezug auf die von der Gesellschaft an ihn gerichteten Anfragen unterliegt, damit letztere die vom Kunden bestellten Dienstleistungen erbringen kann. Die Zusammenarbeit des Kunden mit dem Unternehmen ist somit ein entscheidender Faktor für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen.
  • 5.2. In diesem Zusammenhang erkennt der Kunde den Inhalt der vorvertraglichen Informationen an, die ihm von der Gesellschaft vor der Annahme des vorliegenden Vertrages mitgeteilt wurden und die hier zugänglich sind. Der Kunde wird also darüber informiert, dass es in seiner Verantwortung liegt, das Grundstück vorzubereiten, auf dem die bei der Gesellschaft bestellten Produkte geliefert und installiert werden. Der Kunde muss insbesondere:
    - die technische und finanzielle Vorbereitung des Geländes für die Installation des Produkts zu gewährleisten und zu übernehmen, wobei er für die Wahl des Standorts für die Installation des Produkts verantwortlich ist, der angesichts der Art des Produkts zumindest ein gut beleuchtetes, zugängliches und nicht überschwemmbares Gebiet sein muss. Dazu gehört auch die Nivellierung des Bodens.
    - Sorgen Sie für eine 220-V-Stromversorgung, deren Ummantelung, Verkabelung oder Verlegung speziell für die Bedingungen im Freien ausgelegt ist. Beachten Sie, dass die Stromversorgung direkt von einer Schalttafel erfolgen muss, die mit einem 30mA Differentialschutzschalter ausgestattet ist.
    - Sorgen Sie für eine ausreichend zugängliche Wasserversorgung in unmittelbarer Nähe des Produkts, um eine effiziente und optimale Versorgung der Becken des Produkts zu ermöglichen.
    - Wenn Solarmodule installiert werden sollen, sollten Sie den Standort genau untersuchen, um eine optimale Nutzung der Solarmodule zu ermöglichen.
    - Vergewissern Sie sich, dass Sie alle städtebaulichen Vorschriften einhalten und alle behördlichen Genehmigungen erhalten haben, falls zutreffend.
    - Ermöglichen Sie den Zugang zum Lieferwagen des Produkts, indem Sie eine asphaltierte oder betonierte Zufahrtsstraße mit einer Breite von mindestens 3,80 Metern zur Verfügung stellen, wobei Stein- oder Erdwege ausgeschlossen sind. Darüber hinaus muss der Entladebereich so eingerichtet sein, dass das Produkt entladen werden kann. Diese Fläche darf nicht mit Schotter bedeckt sein, andernfalls kann das Abladen nicht erfolgen und geht zu Lasten des Kunden.
    - Im Falle einer Lieferung am Straßenrand ist der Kunde dafür verantwortlich, die Pakete zu übernehmen, sie zu transportieren und an einem sicheren Ort zu lagern. Wenn Sie den Installationsservice in Anspruch nehmen, müssen Sie eine Lagerungsmöglichkeit für das Produkt innerhalb von 20 Metern um den Installationsbereich des Produkts herum bereitstellen. Andernfalls entscheidet der Installateur, ob er die zusätzliche Handhabung übernimmt oder nicht.
  • 5.3. Darüber hinaus muss der Kunde dem Unternehmen alle Informationen mitteilen und zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, damit das Unternehmen seine Bedürfnisse und Anforderungen verstehen kann.
  • 5.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung, die den gelieferten Elementen entspricht, am Tag des Erhalts vollständig zu begleichen, und erhält dann eine Bestätigung des Installationsdatums. Im Falle der Nichtbezahlung überfälliger Rechnungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden die Stornierung einer geplanten Installation erneut in Rechnung zu stellen. Alle Kosten, die für die Vorbereitung und Logistik der Installation anfallen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • 5.5. Im Falle der Verweigerung oder Stornierung der Lieferung der Waren haftet der Kunde für die Kosten der Rücksendung, der Lagerung und des Weiterversands.
  • 5.6. Im Falle eines Mangels bei der Vorbereitung des Bodens (Ebenheit, Geometrie, Körnung des Betons, Außenabfluss) übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für das Vorhandensein von Wasser im Gewächshaus bei schlechtem Wetter. Außerdem gehören zur normalen Umgebung des Gewächshauses Kondenswasser, Feuchtigkeit und Spritzer, die den Betrieb der Geräte nicht beeinträchtigen. Die Anbringung der Dichtungen an den Glasscheiben und am Boden sowie das Auftragen des Klebers hängen von den Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Installation ab. Wenn die Installation bei feuchtem oder kaltem Wetter nicht möglich ist, werden diese Arbeiten dem Kunden überlassen.
  • 5.7. Der Kunde stellt außerdem alle Materialien oder Elemente zur Verfügung, die es dem Unternehmen ermöglichen, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  • 5.8. Wenn der Kunde die Installation selbst vornimmt, kann er anhand eines Qualifikationsfragebogens seine Installationsfähigkeiten überprüfen. Um den Kunden zu unterstützen, stehen ihm eine E-Mail, der Nachrichtendienst von Teams und ein Telefonanrufslot mit den Teams zur Verfügung. Im Falle erheblicher Schwierigkeiten bei der Installation (Bruch, Mangel an Werkzeug oder technischen Fähigkeiten usw.) behält sich das Unternehmen das Recht vor, beschädigte Elemente oder zusätzliche Dienstleistungen erneut in Rechnung zu stellen.
  • 5.9. Der Kunde kann zur Teilnahme an Produktentwicklungsprogrammen eingeladen werden. Das Unternehmen kann keine Garantie für Ergebnisse oder Liefertermine für Material in der Entwicklung geben.
  • 5.10. Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde auch, den vereinbarten Preis pünktlich zu zahlen.

6. Lieferfrist

  • 6.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die im Zeitplan festgelegte und dem Kunden im Angebot angegebene Lieferzeit einzuhalten.
  • 6.2. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden über das Eintreten von Ereignissen zu informieren, die sich negativ auf die Lieferzeit der Dienstleistung auswirken könnten.
  • 6.3. Das Datum des Erhalts der Waren durch den Kunden wird vom Kunden als wesentlich angesehen. Das Unternehmen akzeptiert dieses Datum als Frist für die Lieferung der Waren und geht davon aus, dass der im Zeitplan vorgesehene Zeitrahmen für die Lieferung ausreichend ist.
  • 6.4. Ungeachtet des Vorstehenden ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, den genannten Zeitplan einzuhalten, wenn ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung und des Artikels 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt, das die Einhaltung der Fristen unmöglich machen würde. Dazu gehört insbesondere jedes Ereignis, das für eine Epidemie oder Pandemie charakteristisch ist.
  • 6.5. Darüber hinaus erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass die vom Unternehmen angekündigte Frist nur eingehalten werden kann, wenn die Verpflichtungen des Kunden erfüllt werden, insbesondere die Verpflichtungen in Bezug auf die Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

7. Preis und Zahlungsbedingungen der Bestellung

  • 7.1. Die Preise sind auf dem Angebot oder auf der Website in den Beschreibungen der Produkte in Euro und ohne Steuern und Abgaben angegeben.
  • 7.2. Der Gesamtbetrag wird in der Zusammenfassung im Angebot oder auf der Website angegeben, bevor der Kunde diese AGB akzeptiert und seine Bestellung bestätigt. Dieser Gesamtbetrag ist einschließlich aller Steuern angegeben.
  • 7.3. Die Produktbestellung ist in Euro zahlbar. Die Zahlungsbedingungen werden von der Gesellschaft auf der Website oder im Angebot je nach Situation angegeben.
  • 7.4. Außer im Falle von Sonderkonditionen, die sich insbesondere auf das Mietangebot beziehen, umfasst die Zahlung eine Anzahlung von 35% zum Zeitpunkt der Bestellung und den Restbetrag bei Lieferung.
  • 7.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ausführung und/oder Lieferung eines Auftrags, unabhängig von dessen Art und Ausführungsgrad, auszusetzen oder zu stornieren, wenn der Kunde einen fälligen Betrag nicht oder nur teilweise an das Unternehmen zahlt oder wenn es zu einem Zahlungsausfall für einen Auftrag kommt.
  • 7.6. Darüber hinaus wird jede Verzögerung, die auf eine schlechte Vorbereitung durch den Kunden oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zurückzuführen ist, mit einem Satz von 150 Euro (einschließlich Steuern) für jeden zusätzlichen halben Arbeitstag in Rechnung gestellt, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert.
  • 7.7. Wenn das Unternehmen aufgrund fehlender oder defekter Teile verpflichtet ist, einen Kundendienst zu erbringen, muss der Kunde den gesamten Restbetrag bezahlt haben. Jede Zurückhaltung der Zahlung durch den Kunden wird als Zahlungsverzug betrachtet (siehe Artikel 8).
  • 7.8. Wenn der Kunde darüber hinaus eine Finanzierungslösung in Anspruch nehmen möchte, die von einem Partner des Unternehmens angeboten wird, übermittelt das Unternehmen die erforderlichen Informationen an diesen Partner. Der vom Unternehmen unabhängige Finanzpartner prüft die Anfrage des Kunden und teilt ihm mit, ob er eine solche Zahlungsmöglichkeit gewährt oder nicht. Das Unternehmen haftet nicht für eine Ablehnung der Finanzierung.

8. Verspätete Zahlung

  • 8.1. Für jeden am Fälligkeitstag nicht gezahlten Betrag werden ohne Vorankündigung Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 40 Euro fällig. Dieser gesetzliche Zinssatz entspricht dem Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihre letzte Refinanzierungsoperation anwendet, zuzüglich 10 Prozentpunkte (gemäß Artikel L.441-10 des Handelsgesetzbuchs).
  • 8.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung des vereinbarten Preises entweder die Ausführung des Verkaufs zu verlangen oder den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen und als Entschädigung die für die Bestellung geleistete Anzahlung einzubehalten.
  • 8.3. Darüber hinaus kann das Unternehmen auch beschließen, die Dienstleistungen und die Lieferung der Produkte auszusetzen, bis die Zahlung des zwischen den Parteien vereinbarten Preises erfolgt ist.

9. Kundenbetreuung

  • 9.1. Zur effektiven Lösung der verschiedenen Nutzungssituationen des Produkts wird der Kunde gebeten, in erster Linie die WIKI-Online-Dokumentation (Anwendungen, Hinweise und bekannte Vorfälle, Video-Tutorials, Webinare) und den Kanal für den Support auf Teams zu nutzen.
  • 9.2. Die Kundendienstabteilung des Unternehmens ist während der Geschäftszeiten unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
    - E-Mail: support@myfood.eu
    - Telefon: +33 3 67 37 00 56
  • 9.3. Vorfälle werden am besten über ein spezielles Portal bearbeitet: PORTAIL SUPPORT CLIENT
  • 9.4. Der Kundendienst verpflichtet sich, einen Vorfall innerhalb von 72 Stunden nach dessen Meldung zu bearbeiten.
  • 9.5. Anfragen an den Kundendienst betreffen nur die Verwendung der Produkte im Rahmen der empfohlenen und dokumentierten Bestimmungen.
  • 9.6. Das Unternehmen verpflichtet sich, die geeigneten Mittel einzusetzen, um einen Vorfall entsprechend seiner Kritikalität zu beheben. Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlichen Informationen zu übermitteln und die geforderten Maßnahmen zur Behebung eines Vorfalls durchzuführen. Das Eingreifen eines Dritten, das nicht vom Unternehmen initiiert und bestätigt wurde, führt zum vollständigen Erlöschen der Garantie und des Supports für die Produkte.
  • 9.7. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Vorfall neu zu bewerten, wenn er sich nur geringfügig auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Gewächshauses und seines Zubehörs auswirkt. Je nach Schwere des Vorfalls kann das Unternehmen dem Kunden auch Reparatur- und Ersatzmaßnahmen vorschlagen. Im Falle einer schwerwiegenden Störung, die durch einen festgestellten Produktfehler oder ein Problem im Zusammenhang mit der Installation verursacht wurde, wird ein Eingriff vor Ort mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgeschlagen. Wenn sich während des Eingriffs herausstellt, dass der festgestellte Defekt durch ein Element verursacht wurde, das nicht unter die gesetzliche Garantie fällt (Montagefehler durch den Kunden, mangelnde Wartung, Missbrauch außerhalb der Empfehlungen, Verwendung eines Fremdprodukts, offensichtliche Schäden usw.), behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden die Leistung erneut in Rechnung zu stellen.
  • 9.8. Der Ton des Austauschs zwischen den Kunden und den Diensten des Unternehmens soll konstruktiv, respektvoll und wohlwollend sein. Im Falle eines unangemessenen Verhaltens (unpünktlicher Anruf, wiederholte Aufforderung auf verschiedenen unangemessenen Kommunikationskanälen, Schädigung des Rufs des Unternehmens usw.) behält sich das Unternehmen das Recht vor, diesen Vertrag, seine Unterstützung, seinen Service und seine Garantien zu kündigen sowie alle legitimen Maßnahmen zur Wiedergutmachung und Entschädigung durchzuführen.
  • 9.9. Telefonische Termine für agronomische und technische Unterstützung betreffen die Lösung fortgeschrittener Situationen (Anbaumanagement, größere Zwischenfälle im Gewächshaus). Der Zweck dieser Anrufe ist nicht die Schulung in der grundlegenden Nutzung des Gewächshauses (Starten, Radfahren, Anfahren). Diese Schulungselemente sind sowohl im Starterkit als auch auf speziellen Plattformen (WIKI, Schulungsvideos auf YouTube) verfügbar.
  • 9.10. Der Kunde hat ein Follow-up für den Versand seiner Pakete per Kurier. Das Unternehmen kann nicht für Verzögerungen oder logistische Zwischenfälle bei seinen verschiedenen Dienstleistern verantwortlich gemacht werden. Die Nachverfolgung oder Änderung der Lieferanweisungen liegt in der Verantwortung des Kunden, indem er sich direkt an die Dienstleister des Unternehmens wendet.
  • 9.11. Die Lieferung von Geräten, Verbrauchsmaterialien, Pflanzen und Fischen nach Hause wird für die folgenden Länder angeboten: Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Spanien, Portugal.
  • 9.12. Die Lieferung von Geräten, Verbrauchsmaterialien, Pflanzen und Fischen wird für die folgenden Länder angeboten: Frankreich, Belgien, Luxemburg. Für Lieferungen von Kundendienstgeräten außerhalb dieser Gebiete wird dem Kunden systematisch ein Ad-hoc-Service in Rechnung gestellt.
  • 9.13. Pakete, die nach 7 Tagen nicht bei einer Relaisstelle abgeholt werden, deren Zustellung aufgrund fehlender Zustellinformationen nicht durchgeführt werden konnte oder die bei Vorlage durch den Dienstleister abgelehnt werden, werden pauschal in Rechnung gestellt.
  • 9.14. Die Lieferung der Spirulina-Pflanzen und -Stammkits erfolgt nach der Installation des Gewächshauses und seiner Ausrüstung.
  • 9.15. Für die Schweiz ist die Lieferung von betriebsnotwendigem Verbrauchsmaterial nicht gestattet: Der Kunde muss eine Lieferadresse in Frankreich oder Deutschland angeben, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können.
  • 9.16. Die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Videos, Dokumente und Bilder sind nicht vertraglich bindend und können geringfügigen Änderungen unterliegen. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die wesentlichen Merkmale der angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
  • 9.17. Die mit der Nutzung und dem Support der Produkte verbundenen Dienste werden erst nach Zahlung aller fälligen Beträge durch den Kunden aktiviert.

10. Rechtliche & kommerzielle Garantien

Alle von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen und Produkte unterliegen der gesetzlichen Konformitätsgarantie, insbesondere den Artikeln L.217-4, L.217-5 und L.217-12 des Verbraucherschutzgesetzes, sowie der Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 und 1648, erster Absatz, des Bürgerlichen Gesetzbuches:

Artikel L.217-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes: "Der Verkäufer liefert vertragskonforme Waren und haftet für alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Konformitätsmängel.

Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese durch den Vertrag in seine Verantwortung gelegt wurde oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde".

Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes: "Die Ware ist vertragsgemäß: 1° Wenn sie sich für den Zweck eignet, der üblicherweise von einer gleichartigen Ware erwartet wird, und, falls zutreffend :
- wenn sie der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung entspricht und die Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
- wenn es die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer unter Berücksichtigung der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder bei der Etikettierung, berechtigterweise erwarten kann; 2° oder wenn es die Eigenschaften aufweist, die im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien festgelegt wurden, oder für eine vom Käufer gewünschte besondere Verwendung geeignet ist, die dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von diesem akzeptiert wurde.

Artikel L.217-12 des französischen Verbraucherschutzgesetzes: "Die Klage aufgrund der Vertragswidrigkeit verjährt innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Waren".

Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches: "Der Verkäufer ist an die Gewährleistung für verborgene Mängel der verkauften Sache gebunden, die sie für den Zweck, für den sie bestimmt war, untauglich machen oder diesen Zweck so beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis erworben hätte, wenn er sie gekannt hätte.

Artikel 1648 des Zivilgesetzbuches, erster Absatz: "Die Klage, die sich aus einem Sachmangel ergibt, muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren nach der Entdeckung des Mangels erhoben werden".
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht für Fehlfunktionen der Produkte oder Dienstleistungen verantwortlich gemacht werden kann, die mit der Verwendung von Tools und Software Dritter zusammenhängen, auf die es keinen Einfluss hat.

11. Verantwortlichkeit

  • 11.1. Das Unternehmen ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen dem Kunden unter optimalen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle unvorhersehbarer äußerer Einflüsse, die sich auf die Funktionen des Gewächshauses auswirken (extremes Klima, völlige Abwesenheit von Wasser, Unterbrechung des Stromnetzes, vorübergehender oder dauerhafter Ausfall der Verbindung usw.), übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung. Darüber hinaus haftet das Unternehmen nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Leistungen, die entweder auf den Kunden oder auf eine unvorhersehbare und unüberwindbare Handlung eines Dritten außerhalb des Vertrags oder auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen sind. Allgemeiner ausgedrückt: Sollte die Haftung des Unternehmens eintreten, kann es unter keinen Umständen zustimmen, den Kunden für indirekte Schäden oder Schäden zu entschädigen, deren Existenz und/oder Umfang nicht durch Beweise belegt werden kann.
  • 11.2. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass das Unternehmen in keiner Weise haftbar gemacht werden kann, wenn die Computerausrüstung oder der elektronische Briefkasten des Kunden, beispielsweise aufgrund von Anti-Spam-Software, die vom Unternehmen gesendete elektronische Post zurückweist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kopie des Zahlungseingangs, die Zusammenfassung der Bestellung oder die E-Mail zur Sendungsverfolgung.
  • 11.3. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Geräte gegebenen Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. In der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit werden diese Empfehlungen gegeben durch: das Support-Team des Unternehmens (Anruf bei Agronomen, Antwort per E-Mail, direkte Antwort auf speziellen Plattformen), die Online-Dokumentation der kollaborativen Enzyklopädie WIKI, die Empfehlungsblätter des Starterkits, die automatische Beratung durch die HUB-Plattform.
  • 11.4. Der Kunde verpflichtet sich, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Produkte im Laufe der Zeit erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Einige Elemente des Gewächshauses unterliegen bei der Nutzung einem normalen Verschleiß (Holz, bewegliche Teile, elektronische Komponenten, Batterien). Das Unternehmen ist nicht in der Lage, eine angemessene Servicequalität für seine Produkte (Produktionsertrag, Nährwert, Erhaltung der Geräte) zu garantieren, wenn der Kunde nicht rigoros und aktiv in alle oben genannten Maßnahmen eingebunden ist.
  • 11.5. Der Kunde ist für die Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten an der Gewächshausstruktur, ihrem Fundament, der Verankerung der Fundamente und dem Umgang mit Materialermüdung verantwortlich. Das Unternehmen stellt die Empfehlungen und Anweisungen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich sind.
  • 11.6. Der Kunde verpflichtet sich, als Nutzer und dann möglicherweise als Mitwirkender zu handeln, je nachdem, wie gut er die von den Support-Teams validierten Produkte nutzt.
  • 11.7. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen Kontakten mit dem Unternehmen und seinen Vertretern (Telefonanrufe, E-Mails, Interaktionen in Teams usw.) respektvoll und wohlwollend zu sein. Wiederholte Verstöße gegen die Regeln der Höflichkeit und des guten Benehmens führen zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von den Support-Plattformen der Community.
  • 11.8. Der Austausch auf den kollaborativen Plattformen erfolgt in gegenseitigem Respekt der Parteien und in einem offenen und konstruktiven Geist. Das Unternehmen kann nicht für die Reaktionsfähigkeit oder den Inhalt der Antworten garantieren, die von den internen Support- und Entwicklungsteams oder aktiven Mitgliedern der Community erstellt werden.
  • 11.9. Im Falle der Inanspruchnahme des vom Unternehmen in Zusammenarbeit mit einer Finanzierungsgesellschaft angebotenen Mietangebots haftet das Unternehmen nicht für Verluste im Zusammenhang mit den Produkten. Obwohl der Kunde nicht der Eigentümer der Produkte ist, verwahrt er die Produkte auf eigenes Risiko. Daher sind alle Kosten im Zusammenhang mit einem Schadensfall vom Kunden zu tragen.
  • 11.10. Die Installation einer Plattform auf Schrauben erfordert eine vorherige Machbarkeitsprüfung durch den Kunden auf der Grundlage eines detaillierten Anweisungsverfahrens. Sollte die Überprüfung unvollständig oder unzureichend sein, kann das Unternehmen beschließen, die Ausführung der Baustelle neu zu bewerten, was zu einer erneuten Rechnungsstellung an den Kunden führen kann. Die installierten Geräte entsprechen in Bezug auf die Dimensionierung den neuesten Empfehlungen und Normen. Das Unternehmen kann jedoch keine Garantien oder Verpflichtungen in Bezug auf Elemente übernehmen, die außerhalb der Geräte liegen (extremes Klima, Bodenbewegungen, Erdrückung, Wasser, Abfluss usw.) oder in Bezug auf eine Nutzung außerhalb der Empfehlungen (zusätzliche Geräte, Überlastung usw.).
  • 11.11. Der Kunde ist sich der Bestimmungen des vorliegenden Artikels und insbesondere der vorgenannten Garantien und Haftungsbeschränkungen bewusst, die wesentliche Bedingungen darstellen, ohne die das Unternehmen niemals einen Vertrag abgeschlossen hätte.

12. Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der Vermietung

Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass das Produkt in einem normalen Gebrauchszustand an das Unternehmen zurückgegeben wird, wobei der Zustand zu Beginn des Mietzeitraums und der Zeitraum, in dem das Produkt gemietet wurde, berücksichtigt wird.

Die Dauer des Mietzeitraums wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags festgelegt und kann während des Mietzeitraums im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien geändert werden.

Der Kunde muss das Produkt außerdem bei einer Versicherungsgesellschaft versichern.

Darüber hinaus kann der Kunde für die Kosten von Reparaturen haften, die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Produkts durchgeführt werden müssen und die vom Unternehmen festgelegt werden.

Schließlich werden die Rückgabebedingungen am Ende des Mietzeitraums im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt.

13. Persönliche Daten - Sicherheit

  • 13.1. Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen und der Lieferung der Produkte erhebt das Unternehmen personenbezogene Daten von den Kunden, insbesondere die folgenden Daten: Namen, Vornamen, E-Mail-Adresse, Adresse, Telefonnummer, Einzelheiten Ihrer Korrespondenz mit uns, einschließlich der Hilfeleistung; im Allgemeinen verpflichtet sich der Kunde, umfassend mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um es in die Lage zu versetzen, die Dienstleistungen und die Lieferung des/der Produkte(s) unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. In dieser Hinsicht erkennt der Kunde an, dass seine Mitwirkung und Zusammenarbeit notwendig sind, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch das Unternehmen zu gewährleisten.
  • 13.2. Das Unternehmen bittet seine Kunden, die hier verfügbaren Datenschutzrichtlinien des Unternehmens zu lesen.
  • 13.3. In diesem Zusammenhang werden die Kunden darüber informiert, dass das Unternehmen dem Datenschutz große Bedeutung beimisst und alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der persönlichen Daten der Kunden zu gewährleisten. Im Einzelnen verpflichtet sich das Unternehmen zu Folgendem: Aufrechterhaltung eines doppelten Sicherheitsniveaus bei der Authentifizierung; Aktualisierung der Infrastrukturen, um den Zugriff auf die Daten je nach Bedarf einzuschränken; Verbot der Erfassung sensibler Informationen; sichere Verwaltung von Mechanismen zur Datensicherung und -wiederherstellung.
    Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet, :
    - Pflegen Sie einen sicheren und aktuellen Maschinenpark innerhalb des gesamten Teams;
    - Schulen Sie Ihre Teammitglieder darin, riskante Praktiken zu erkennen (Herunterladen von Tools Dritter, gemeinsame Nutzung von Bildschirmen, Passwortverwaltung, Telefonwerbung);
    - Sorgen Sie für ein Höchstmaß an Diskretion beim Austausch von persönlichen Informationen;
    - Verwenden Sie sichere und standardisierte Kommunikationsmittel innerhalb des Teams (E-Mail-Client, Instant Messaging, internes Wiki, usw.)
  • 13.4. Im Rahmen der Bereitstellung der Produkte werden die Kunden darüber informiert, dass sie eine Softwareanwendung verwenden, über die personenbezogene Daten übertragen werden können:
    - In der MYFOODHUB-Anwendung vorhandene Daten (Standardmäßig: Sensorwerte, Datenübertragungszeiten, Benutzer-IDs, SIGFOX-IDs, ungefähre GPS-Koordinaten, Gewächshaustypen, Optionen, Gewächshausfotos)
    - In der MYFOODAPP-Anwendung vorhandene Daten (Sensorwerte, Datenübertragungszeiten, technische Protokolle)
    - Daten, die im MYFOOD-Onlineshop vorhanden sind (Kennungen, Lieferadresse, Inhalt des Warenkorbs.)
    - Daten, die im internen ERP-System vorhanden sind (Kundendatei, Bestellungen, Rechnungen, Kommunikationshistorie des Kundendienstes).
    Diese Anwendungen sind sicher und das Unternehmen geht diesbezüglich die folgenden Verpflichtungen ein:
    - Anonymisierte Daten zu verwenden und weiterzugeben (kein Hinweis auf die Identität der Kunden oder ihren Standort).
    - Schützen Sie die Integrität und den Inhalt der Datenbank und sichern Sie die Plattform gegen potenzielle Bedrohungen.
  • 13.5. Schließlich werden die Kunden darüber informiert, dass das Unternehmen Drittanbieter für die Verwaltung von Kundendaten einsetzt. Die begrenzte Auswahl dieser Plattformen resultiert aus einem Kompromiss zwischen ihrem funktionalen Aspekt und ihrem Reifegrad in Bezug auf die Informationssicherheit.
    Der Zugang zu diesen Plattformen erfolgt intern über einen zentralisierten Passwortmanager (doppelte Sicherheitsstufe). Die folgenden Plattformen werden verwendet:
    SIGFOX BACKEND - Empfang von SIGFOX-Nachrichten
    Verwendete Daten: SIGFOX-Nachricht, SIGFOX-Kennung, anonymisierter Name, Kundennummer
    MAILCHIMP - Versenden einer E-Mail-Kampagne
    Verwendete Daten: E-Mail, Name, Vorname, Kundennummer
    Verwendete Daten: Aktivitätsrate bei den E-Mail-Kampagnen, Aktivitätsrate bei den Aktionen (Aktivierung der Schaltfläche) TYPEFORM - Online-Formular
    Verwendete Daten: in das Formular eingegebene Inhalte (Kennung, Antworten)
    GOOGLE ANALYTICS - ADWORDS - Statistiken über die Website MYFOOD.EU
    Wir verfügen über technische Hilfsmittel, die es uns ermöglichen, die Interaktionsraten auf der Website in anonymisierter Form zu messen.
    Gemessene Interaktionsarten: Anzahl der Besucher, besuchte Seiten, Absprungrate, Quelle des Datenverkehrs usw.
  • 13.6. Verpflichtungen des Kunden :
    - Der Kunde bestätigt, dass die von ihm mitgeteilten persönlichen Daten gültig, aktuell und angemessen sind;
    - Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre, das Image und den Schutz der persönlichen Daten Dritter nicht zu verletzen und somit die Daten Dritter nicht ohne deren Zustimmung an das Unternehmen weiterzugeben.
  • 13.7. Gemäß dem Dekret Nr. 2011-219 vom 25. Februar 2011 über die Aufbewahrung und Weitergabe von Daten zur Identifizierung von Personen, die an der Erstellung von online gestellten Inhalten mitgewirkt haben, wird der Kunde darüber informiert, dass der Betreiber einer Website verpflichtet ist, für jeden Vorgang, der zur Erstellung von Inhalten beiträgt, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Tag der Erstellung der Inhalte aufzubewahren
    - Die Kennung der Verbindung, von der die Kommunikation ausgeht;
    - Die Kennung, die das Informationssystem dem Inhalt zugewiesen hat, der Gegenstand der Operation ist;
    - Die Arten von Protokollen, die für die Verbindung zum Dienst und für die Übertragung der Inhalte verwendet werden;
    - Die Art der Operation ;
    - Das Datum und die Uhrzeit der Operation;
    - Die Kennung, die der Autor des Vorgangs verwendet, wenn er sie zur Verfügung gestellt hat.
  • 13.8. Im Falle der Beendigung des Vertrags oder der Schließung des Kontos muss das Hosting-Unternehmen auch die Informationen, die der Kunde bei der Unterzeichnung eines Vertrags (Bestellung) oder bei der Einrichtung eines Kontos angegeben hat, für ein Jahr ab dem Datum der Beendigung des Vertrags oder der Schließung des Kontos aufbewahren, nämlich :
    Bei der Erstellung des Kontos: das Login für diese Verbindung; den Vor- und Nachnamen oder den Firmennamen;
    Die zugehörigen Postadressen ;
    Die verwendeten Pseudonyme ;
    Zugehörige E-Mail- oder Kontoadressen ;
    Telefonnummern ;
    Das Passwort sowie die Daten, die es ermöglichen, es zu überprüfen oder zu ändern, in ihrer letzten aktualisierten Version.

14. Geistiges Eigentum

  • 14.1. Das Unternehmen ist Eigentümer aller Elemente, aus denen seine Website besteht, sowie aller geistigen Eigentumsrechte an den vermarkteten Produkten .
  • 14.2. Der vorliegende Vertrag beinhaltet nicht die Abtretung und Übertragung von materiellem und geistigem Eigentum in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags verkauften Elemente und Produkte und ganz allgemein das gesamte vorbereitende Designmaterial, das für die Erbringung der Dienstleistungen und den Verkauf der Produkte erforderlich ist.
  • 14.3. Insbesondere bleiben alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Zeichnungen, Modelle, Skizzen, Berechnungen und andere von der Gesellschaft ausgeführte Arbeiten das ausschließliche Eigentum der Gesellschaft.
  • 14.4. Ungeachtet dessen ermächtigt das Unternehmen den Kunden nur zur Verwendung der oben beschriebenen Teile in Verbindung mit diesem Vertrag. Diese Teile dürfen weder vom Kunden noch von Dritten ohne die Genehmigung des Unternehmens kopiert werden.
  • 14.5. Schließlich wird daran erinnert, dass das Unternehmen alle Rechte an den Begriffen "MYFOOD" sowie an den Elementen seiner Website myfood.eu besitzt.

15. Newsletter

Indem er dem ausdrücklich zustimmt, indem er den vorliegenden Vertrag annimmt, akzeptiert der Kunde, dass das Unternehmen ihm in einer vom Kunden bestimmten Häufigkeit und Form einen Newsletter zusenden kann, der Elemente im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit enthalten kann.

16. Major Force

Keine der Vertragsparteien haftet für die Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf den Eintritt eines Ereignisses zurückzuführen ist, das sich ihrer Kontrolle entzieht, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch angemessene Maßnahmen vermieden werden können.
Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein über den Eintritt eines solchen Ereignisses, wenn sie der Ansicht ist, dass es die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gefährden könnte.
Tritt ein solcher Fall von höherer Gewalt ein, wird die Erfüllung dieses Vertrags bis zum Verschwinden, Erlöschen oder der Beendigung des Falls höherer Gewalt ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt jedoch länger als dreißig (30) Tage an, treffen sich die Parteien, um eine mögliche Änderung des Vertrags zu besprechen.
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Fristen werden automatisch entsprechend der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verschoben.

17. Beendigung

  • 17.1. Kommt eine der Parteien einer ihrer wesentlichen Verpflichtungen nicht nach, so kann die andere Partei nach erfolgloser Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein den Vertrag ohne weitere besondere Formalitäten und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von Rechts wegen kündigen.
  • 17.2. In der Inverzugsetzung ist eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die säumige Partei die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der wesentlichen Verpflichtung, die Gegenstand der Inverzugsetzung ist, beheben muss. Bei Nichtigkeit muss die Inverzugsetzung zwingend die vorliegende Auflösungsklausel erwähnen.

18. Kein Widerrufsrecht

  • 18.1. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Produkte nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt werden.
  • 18.2. Ebenfalls in Anwendung von Artikel L.221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes wird der Kunde darüber informiert und akzeptiert, dass er bei Produkten, die nach seinen Spezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig personalisiert sind, nicht von einem Widerrufsrecht profitieren kann.

19. Anwendbar und Gerichtsbarkeit

  • 19.1. Diese Bedingungen unterliegen den französischen Gesetzen und werden nach diesen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts.
  • 19.2. Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Erfüllung dieser AGB ergibt, bemühen sich der Kunde und das Unternehmen nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung ihrer Streitigkeit.
  • 19.3. Einzelne Verbraucher werden darüber informiert, dass sie sich an den Verbraucher-Ombudsmann wenden können.
  • 19.4. Für den Fall, dass dieser Versuch einer gütlichen Einigung scheitert, beabsichtigen die Parteien, den Streitfall der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Gerichtsbarkeit des Berufungsgerichts von Straßburg in Bezug auf die Berufsträger zu unterwerfen. In Bezug auf Privatpersonen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung.

20. Eigentumsvorbehalt

Der Kunde erkennt vorbehaltlos an, dass das Unternehmen das Eigentum an den gelieferten Produkten behält, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, d.h. bis das Unternehmen alle fälligen Beträge erhalten hat. Im Falle der Inanspruchnahme einer Finanzierungslösung ist der Kunde also bis zur vollständigen Zahlung des Preises nicht der vollständige Eigentümer des Produkts.

Bei Nichtbezahlung am Fälligkeitstag behält sich das Unternehmen das Recht vor, die gelieferten Waren ohne weitere Formalitäten zurückzunehmen. Die Waren sind dann unverzüglich auf Kosten und Risiko des Kunden, der dazu verpflichtet ist, an das Unternehmen zurückzusenden, wenn dieser dies verlangt. Wenn die vom Unternehmen gelieferten Produkte vom Kunden bereits weiterverkauft und nicht bezahlt wurden, erwirbt das Unternehmen automatisch die entsprechende Forderung des Kunden gegenüber dem Nachfolgekunden. Alle beim Kunden auf Lager befindlichen Waren gelten in Höhe des geschuldeten Betrags als unbezahlte Waren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die gelieferten Waren gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs zurückzufordern, auch im Falle eines Konkurses oder einer Liquidation des Kunden.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten unbeschadet der oben getroffenen Vereinbarung über den Gefahrenübergang. Der Kunde trägt somit die alleinige Verantwortung für alle Risiken der Verschlechterung, des Verlusts, des teilweisen oder vollständigen Untergangs, unabhängig von der Schadensursache, auch wenn es sich um ein zufälliges Ereignis oder eine größere Gewalt handelt. Der Kunde verpflichtet sich, jeden Dritten, insbesondere im Falle einer Pfändung, darüber zu informieren, dass die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte dem Unternehmen gehören, und das Unternehmen unverzüglich von einer Pfändung oder einem ähnlichen Vorgang zu unterrichten.

21. Geschichte der allgemeinen Verkaufsbedingungen

  • ZUM ABSCHLUSS...